Kollegen werben, Prämie erhalten
Freunde und Bekannte zu Kollegen machen und eine Prämie erhalten
Sie sind Mitarbeiter der W.I.R GmbH und kennen jemanden, der eine Arbeit sucht oder sich beruflich verändern möchte? Dann empfehlen Sie uns! Sie und der neue Kollege (m/w/d) erhalten hierfür jeweils eine Prämie in Höhe von bis zu 200 € (brutto).
Es funktioniert ganz einfach: Die Formulare zu der Aktion bekommen Sie in den W.I.R Niederlassungen oder können sie hier herunterladen. Füllen Sie die Rückseite mit den nötigen Kontaktdaten aus, unterschreiben Sie die Einverständniserklärung und reichen Sie diese in der zuständigen Niederlassung der W.I.R GmbH ein.
Wir melden uns telefonisch oder per Mail bei Ihnen und als Dankeschön erhalten Sie für jede erfolgreiche Werbung, aus der ein neues Arbeitsverhältnis entsteht eine Prämie in Höhe von bis zu 200 € (brutto).
Teilnahmebedingungen
Wer ist prämienberechtigt?
Eine Prämienberechtigung entsteht nur, wenn der Empfehlungsnachweis mit unterschriebener Einverständniserklärung des geworbenen Kollegen vorliegt und ein Arbeitsvertrag mit dem neuen Kollegen zustande gekommen ist.
Für die erfolgreiche Empfehlung eines neuen Kollegen für die W.I.R GmbH erhalten sowohl der werbende Mitarbeiter als auch der neue Kollege jeweils eine Prämie in Höhe von insgesamt 50 € (brutto) bis insgesamt 200 € (brutto) je nach abgeschlossenem Arbeitszeitmodell, in je zwei Auszahlungsbeträgen. Dabei erfolgt für die jeweilige prämien berechtige Person die erste Auszahlung nach drei Monaten und die zweite Auszahlung nach sechs Monaten, sofern sich der Kollege zum Zeitpunkt des Anspruches in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der W.I.R GmbH befindet. Der Anspruch für den werbenden Mitarbeiter besteht nur, wenn er sich ebenfalls zum jeweiligen Anspruchszeitpunkt in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der W.I.R GmbH befindet.
Höhe und Zeiträume nach Arbeitszeitmodell:
Nach 3 Monaten im ungekündigten Arbeitsverhältnis erhalten werbender Mitarbeiter und neuer Kollege je:
Vollzeit: 100 € (brutto) – Teilzeit: 50 € (brutto) – geringfügig: 25 € (brutto)Nach 6 Monaten im ungekündigten Arbeitsverhältnis erhalten werbender Mitarbeiter und neuer Kollege je:
Vollzeit: 100 € (brutto) – Teilzeit: 50 € (brutto) – geringfügig: 25 € (brutto)Geworben werden können nur Personen, die
- zum Zeitpunkt der Werbung in keinem Arbeitsverhältnis mit der W.I.R Wirtschafts- und Industrie Reserve GmbH stehen.
- zuvor noch nicht Mitarbeiter der W.I.R GmbH waren.
- deren Daten noch nicht in unserer Bewerberdatenbank gespeichert sind.
Ebenfalls von der Kampagne ausgeschlossen sind Mitarbeiter der W.I.R GmbH, die mit Verwaltungs-, Vertriebs-, Personal- und Recruiting-Aufgaben betraut sind.
Kann ich den Empfehlungsnachweis nachreichen?
Nein, eine nachträgliche Einreichung ist nicht möglich.
Wie und wann wird die Prämie ausgezahlt?
Die Prämie wird brutto mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Die Abrechnung und Ausschüttung der Prämie erfolgen auf dem Fälligkeitsdatum der nächst möglichen Lohnabrechnung.
Gibt es weitere Ausschlusskriterien?
Ja, die Empfehlung ist in bestimmten Fällen gesetzlich unzulässig. So darf der geworbene Kollege keinesfalls unzumutbar belästigt oder unter Druck gesetzt werden/worden sein. Dies gilt insbesondere für die Kontaktaufnahme bzw. Werbung über Telefon-, E-Mail oder andere Wege ohne seine Zustimmung.
Der geworbene Kollege darf nicht durch falsche Versprechungen, die Vorspiegelung falscher Tatsachen oder das Verschweigen wichtiger Informationen getäuscht werden.
Wir sind berechtigt/verpflichtet, den werbenden Mitarbeiter von dieser Kampagne auszuschließen und/oder die Prämie nicht auszuzahlen, wenn solche Sachverhalte vorliegen.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir gehen mit Ihren Daten vertraulich um. Wir holen uns mit dem Empfehlungsnachweis zunächst Ihr Einverständnis zur Datenspeicherung ein. Ihre Daten speichern wir nur zweckbezogen und nicht länger als nötig. Unmittelbar nach Abschluss des Prozesses, der bei uns maximal 6 Monate dauert, erfolgt die Löschung der Daten. Nach Auszahlung einer Prämie werden lediglich abrechnungsrelevante Unterlagen aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für einen Zeitraum von 10 Jahren archiviert. Im Anschluss daran werden die Unterlagen vernichtet.
Diese Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, ohne dass hierdurch rechtliche Nachteile entstehen. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Widerrufenden umgehend gelöscht. Das Verfahren zum Zweck der Prämienzahlung kann dann jedoch möglicherweise nicht vollständig umgesetzt werden.
Diese Aktion läuft bis zum 31.12.2024